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Versicherung für Wassertouristen: Sicher mit Segel und Motor

boot-duesseldorfWährend die “Boot Düsseldorf” Wasser- und Bootsport-Interessierte vom 23. bis 31. Januar auf die diesjährige Branchenmesse lockt, weist der ADAC auf seine WassersportHaftpflicht, WassersportKasko und Skipperhaftpflicht hin, die Bootsbesitzern und Skippern einen umfangreichen Versicherungsschutz bietet. Mitglieder des Klubs erhalten in der WassersportHaftpflicht sowie der WassersportKasko einen Treue-Rabatt von zehn Prozent.

In der Wassersport-Haftpflicht liegt die Deckungssumme weltweit bei Personen- und Sachschäden bei bis zu 15 Millionen Euro, inklusive 250.000 Euro für Vermögensschäden und 200.000 Euro für Mietsachschäden. Beiboote bis 50 PS sind mitversichert. Außerdem gilt die Police für Wassersportfahrzeuge, die vom Versicherten oder dessen Ehe- oder Lebenspartner im Urlaub gechartert werden. Pro Versicherungsjahr kann die Charter-Dauer bis zu vier Wochen betragen. Als besondere Zusatzleistung sind u.a. auch Bootstrailer mitversicherbar.

Wer sich ein neues Boot kauft und sich für die ADAC-WassersportKasko entscheidet, ist durch die Allgefahrendeckung beispielsweise gegen Unfälle, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl und höhere Gewalt abgesichert. Wenn der Versicherungsnehmer der erste Eigentümer ist und das Fahrzeug ab Erstkauf ununterbrochen beim ADAC versichert ist, wird bei einem Totalschaden in den ersten fünf Jahren der Neuwert des Bootes ersetzt. Außerdem werden Wrackbeseitigungskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, mindestens aber bis zu 500.000 Euro übernommen. Zusätzlich zum Treue-Rabatt erhält man einen Sonderrabatt von zehn Prozent, wenn das Boot im Bootsregister des Klubs erfasst ist. Belohnt wird auch die Schadensfreiheit: Nach einem Jahr gibt’s zehn Prozent, nach zwei Jahren 20 und nach drei schadenfreien Jahren 30 Prozent.

Die ADAC-Skipperhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Skipper, Crew und deren Gäste an Bord. Die Versicherung greift, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten als Skipper oder Crewmitglied einen Schaden zufügt. Dabei ist eine maximale Deckung von fünf Millionen Euro möglich. Außerdem sind Schäden am gecharterten Boot durch grob fahrlässiges Verhalten des Bootsführers bis zu 500.000 Euro je Schadensfall und Jahr abgesichert (Selbstbeteiligung: 2.500 Euro). Im Leistungsumfang enthalten sind außerdem Charterausfallkosten, die im Unglücksfall bis zur Höhe von 20.000 Euro übernommen werden. (auto-reporter.net/sr)

Category: Allgemeines, News